Liebe Eltern!
Ab Montag startet unser Schulbetrieb unter besonderen Bedingungen. Sie haben schon viele Informationen erhalten, wie wir uns bemühen, alle bestmöglich zu schützen.
Dazu noch eine Information, die vielleicht für einige wichtig ist. Es geht um die Unterrichtsteilnahme, bei Vorerkrankung oder wenn jemand, der im Haus lebt, erkrankt ist und des besonderen Schutzes vor dem Virus bedarf. Es geht hier um einige besondere 'Vorerkrankungen'. Deshalb die folgende Information.
Grundsätzlich besteht erst einmal eine Anwesenheitspflicht.Aber es gibt Ausnahmen, falls eine Erkrankung vorliegt:
Wenn bei Schülerinnen und Schülern eine Vorerkrankung vorliegt, die dieses besonderen Schutzes vor dem Virus bedarf (s. Liste unten), entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, kann eine Beurlaubung durch den Schulleiter bei Vorlage eines ärztlichen Attestes des betreffenden Angehörigen beantragt werden.
Diese Vorerkrankungen sind:
Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)Chronische LebererkrankungenNierenerkrankungenOnkologische ErkrankungenDiabetes mellitusGeschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)
Also: Falls die eine oder andere Bedingungen vorliegt, kontaktiert bitte die Klassenleitung/die Jahrgangsstufenleitung. Es muss dann ja auch geklärt werden, wie der Unterrichtsstoff aus dem Präsenzunterricht an die Betroffenen vermittelt wird.
Nun wünsche ich allen ein schönes Wochenende und einen guten Schulstart!Wir freuen uns auf euch!
Claudia Wilmes