Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir starten am Montag, 31. Mai 2021 wieder in den Präsenzunterricht für alle. Darüber sind wir sehr, sehr froh. Die niedrigen Ansteckungszahlen geben Hoffnung, dass ein Stück Normalität wiedergewonnen werden kann. Heute möchten wir Ihnen und euch einige Informationen zum Schulbetrieb ab dem kommenden Montag geben. Diese dienen einem Ziel: die Voraussetzungen zu schaffen, damit alle gesund bleiben und dazu beizutragen, dass weiterhin alle zur Schule gehen können.
Herzliche Grüße
Franz-Josef Drüppel und Claudia Wilmes
Hier nun die entsprechenden Informationen:
- Die Selbsttests finden weiterhin zweimal wöchentlich statt.
- Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht fort.
- Der Unterrichtsbeginn bleibt gestaffelt, damit die Busse nicht so überfüllt sind.
- Die Nachmittagsbetreuung findet wieder regulär statt, die ‚Notbetreuung‘ entfällt, da sie nicht mehr nötig ist, wenn alle Schüler*innen im Unterricht sind.
Zwei Hinweise sind uns noch sehr wichtig:
- Bitte gehen Sie gemeinsam die hier verlinkten Verhaltensregeln zum Infektionsschutz durch. Von ihrer Einhaltung hängen die Gesundheit aller und auch der Präsenzunterricht maßgeblich ab.
- Zum Sportunterricht gab es in der Vergangenheit immer wieder Fragen. Das Schulministerium hat Folgendes festgelegt:
„Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt.
Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.
Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung müssen die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie prüfungsrelevante Schwimmkurse finden.
Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.
Die Auswahl der Lerninhalte und der Unterrichtsorganisation muss für den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann.
Alle Regelungen zum Sportunterricht in der aktualisierten Fassung sind unter www.schulsport-nrw.de abrufbar.“ (Schulmail vom 19. Mai 2021)