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          • Informationen zum Beginn des Präsenzunterrichts am 31.05.2021
            • Informationen zum Beginn des Präsenzunterrichts am 31.05.2021

            • Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

              wir starten am Montag, 31. Mai 2021 wieder in den Präsenzunterricht für alle. Darüber sind wir sehr, sehr froh. Die niedrigen Ansteckungszahlen geben Hoffnung, dass ein Stück Normalität wiedergewonnen werden kann. Heute möchten wir Ihnen und euch einige Informationen zum Schulbetrieb ab dem kommenden Montag geben. Diese dienen einem Ziel: die Voraussetzungen zu schaffen, damit alle gesund bleiben und dazu beizutragen, dass weiterhin alle zur Schule gehen können.

              Herzliche Grüße

              Franz-Josef Drüppel und Claudia Wilmes

              Hier nun die entsprechenden Informationen:

              • Die Selbsttests finden weiterhin zweimal wöchentlich statt.
              • Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht fort.
              • Der Unterrichtsbeginn bleibt gestaffelt, damit die Busse nicht so überfüllt sind.
              • Die Nachmittagsbetreuung findet wieder regulär statt, die ‚Notbetreuung‘ entfällt, da sie nicht mehr nötig ist, wenn alle Schüler*innen im Unterricht sind.

              Zwei Hinweise sind uns noch sehr wichtig:

              1. Bitte gehen Sie gemeinsam die hier verlinkten Verhaltensregeln zum Infektionsschutz durch. Von ihrer Einhaltung hängen die Gesundheit aller und auch der Präsenzunterricht maßgeblich ab.
              2. Zum Sportunterricht gab es in der Vergangenheit immer wieder Fragen. Das Schulministerium hat Folgendes festgelegt:

              „Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt.

              Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.

              Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung müssen die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie prüfungsrelevante Schwimmkurse finden.

              Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.

              Die Auswahl der Lerninhalte und der Unterrichtsorganisation muss für den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann.

              Alle Regelungen zum Sportunterricht in der aktualisierten Fassung sind unter www.schulsport-nrw.de abrufbar.“ (Schulmail vom 19. Mai 2021)

               

          • Mauris erfolgreich bei Mathe-Wettbewerben
            • Mauris erfolgreich bei Mathe-Wettbewerben

            • Gleich mehrere Erfolge konnten Schülerinnen und Schüler des Mauritius-Gymnasiums in nationalen und internationalen Mathematik-Wettbewerben erzielen.

              Am diesjährigen Känguru-Wettbewerb, einem internationalen Mathewettbewerb, nahmen 35 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 teil. Wie schon im vergangenen Jahr, konnte der Wettbewerb aufgrund der Schulschließung nicht in der Schule ausgetragen werden, daher bearbeiteten die Schüler/innen die Aufgaben unter Wettbewerbsbedingungen online. Als Jahrgangsbeste schlossen Mila Schäfer (5b), Johannes Stratmann (6a), Jette Reelsen (7c) und Jost Reelsen (9c) ab. Allen Teilnehmer*innen und Gewinner*innen herzlichen Glückwunsch!

              Am 14.11.2020 nahmen außerdem mehrere Schüler*innen erfolgreich an der 2. Runde der Mathematik-Olympiade, dem Regionalwettbewerb, teil:

              Jolanda Müting, Lena Hagelüken, Fabian Tölle, Friedrich Kottmann, Marvin Lenninger und Heidi Betigheimer (Jahrgangsstufe 5), Linus Schulte, Victoria Kaiser und Johann Vonnahme (Jahrgangsstufe 6), Jette Reelsen (Jahrgangsstufe 7) sowie Jost Reelsen und Nico Künsting (Jahrgangsstufe 9)

              Alle Schülerinnen und Schüler zeigten tolle Leistungen und bewiesen logisches Denken, Kombinationsfähigkeit und Kreativität im Umgang mit anspruchsvollen mathematischen Aufgabenstellungen. Herzlichen Glückwunsch!

              Jost erreichte in seiner Altersstufe den 1. Platz, womit er sich gleichzeitig für den Landeswettbewerb am 27.02.2021 qualifizierte. Auch hier war er sehr erfolgreich und nimmt nun am Bundeswettbewerb teil. Hierfür wünschen wir ihm viel Erfolg!

              Bei der Bearbeitung zukünftiger Wettkampfaufgaben im „Wettbewerb für Mathefans“ wünschen wir allen Teilnehmer*innen weiterhin viel Erfolg und Freude.

          • Immunisierungsnachweis
            • Immunisierungsnachweis

            • Liebe Eltern, liebe Schüler/innen, 

              die Bezirksregierung Detmold weist darauf hin (s.u.), dass die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, die bereits vollständig geimpft sind oder einen entsprechenden Immuniserungsnachweis aufgrund einer überstandenen Corona-Infektion vorlegen können, entfällt. 

              Den Nachweis senden Sie bitte dem Schulbüro oder legen diesen dort vor. Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen der Bezirksregierung (s.u.) 

               

              Informationen der Bezirksregierung Detmold

               

              Sehr geehrte Damen und Herren, 

              ich möchte Sie aus gegebenem Anlass auf die geänderte Fassung der CoronaBetrVO sowie der CoronaSchVO hinweisen.

              Nach § 1 Absatz 2f CoronaBetrVO steht ein Immunisierungsnachweis einem negativen Testergebnis gleich.

              Die Immunisierung kann nach § 4 Absatz 5 CoronaSchVO nachgewiesen werden durch

              1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,

              2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, oder 

              3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

               Für die Schülerinnen und Schüler, die einen der o.g. Nachweise vorlegen können, entfällt damit die Verpflichtung ein negatives Testergebnis durch einen Selbsttest in der Schule oder eine höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung nachzuweisen.

               

              Mit freundlichen Grüßen

              Im Auftrag

               Sven Thorben Niemann

               Bezirksregierung Detmold

              Dezernat 48 – Schulrecht