• Corona-Ticker

            • 24.02.2022
              • Neue Teststrategie

                Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

                ab der kommenden Woche gelten neue Regeln für die schulischen Selbsttests. Verpflichtend sind die dreimaligen Tests pro Woche nur noch für nicht immunisierte Schüler*innen. Alle anderen sind herzlich ‚eingeladen‘, sich weiterhin zu testen.

                Da am Montag unterrichtsfrei ist, sind die Testtage in der nächsten Woche Dienstag, Mittwoch und Freitag.

                Als immunisiert gelten:

                1. Alle, die mindestens zweimal geimpft sind (gültig ab dem 15. Tag nach der 2. Impfung)
                2. Alle, die genesen und mindestens einmal geimpft sind.
                3. Alle Genesenen vom 28. – 90. Tag nach ihrer Genesung.

                Damit wir wissen, wer als immunisiert gilt, zeigen alle Schüler*innen mit entsprechendem Nachweis diesen im Sekretariat vor. Von den meisten Immunisierten liegt diese Information im Schulbüro bereits vor.

                Die Lehrkräfte der Stunden, in denen getestet wird, erhalten Zugang zum aktuellen Informationsstand (Stichtag 1. März). Sollte jemand seinen Nachweis im Sekretariat bis zum 1. März noch nicht erbracht haben, zeigt er ihn der ‚testenden Lehrkraft‘ und dann im Laufe des Tages im Sekretariat, da unsere Übersichten ab dem 1. März getrennt voneinander geführt werden. Eine kontinuierliche Rückkoppelung mit dem Sekretariat / Aktualisierung ist zu zeitaufwändig und kompliziert. Daher greifen wir hier auf den analogen Weg zurück und so müssen die noch nicht erfassten Schüler*innen mehrmals ihren Nachweis jeweils am Testtag vorzeigen, bis sie von ihren ‚testenden‘ Lehrkräften erfasst sind.  Sollten sie ihn nicht dabei haben, testen sie sich einfach mit.

                Ich wünsche Ihnen und euch allen ein erholsames Wochenende!

                Herzliche Grüße

                Hilla Jürgensmeier

            • 16.02.2022
              • neue Informationen zum Distanzunterricht

                Liebe Eltern,

                wir übersenden Ihnen die Informationen zur Quarantäne sowie Distanzunterricht mit der Bitte, diese zur Kenntnis zu nehmen.  

                Wir wissen nicht, wie oft Sie in den Schul-Schreiben der letzten zwei Jahre das Wort ‚dynamisch‘ gefunden haben, aber Omikron stellt uns alle vor andersartige Herausforderungen, die wir nur gemeinsam gut bewältigen können, sodass erneut Informationen sinnvoll sind.

                Omikron Elternschreiben

                In diesem Sinne alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund! Sollten Sie erkrankt sein, wünsche ich Ihnen einen milden Verlauf!

                 

                Herzliche Grüße

                Hilla Jürgensmeier-Schlüter und Claudia Wilmes

            • 08.01.2022
              • Unterricht nach den Weihnachtsferien

                Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

                wir wünschen allen von Herzen ein gutes neues Jahr 2022! Gesundheit, Zufriedenheit, viele angenehme Erlebnisse und Erfolg bei der Umsetzung Ihrer und eurer Pläne!

                Zum Schulbeginn am Montag, 10. Januar 2022 haben wir die folgenden Informationen aus dem Schulministerium erhalten.

                Der Unterricht findet in Präsenz statt.

                Um die Gesundheit aller zu schützen, finden ab Montag dreimal wöchentlich die schulischen Selbsttests unter Aufsicht für ALLE Schüler*innen, auch Immunisierte, statt. Testtage sind montags, mittwochs und freitags. Schüler*innen, die am Testtag fehlen, melden sich bitte am Folgetag (Dienstag oder Donnerstag) im Sekretariat und holen den Test nach.

                Zu Ihrer Information: Auch ALLE Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen testen sich ab dem 10. Januar dreimal wöchentlich.

                Eine Bitte: Es ist sehr sinnvoll, wenn am Montag nach den Ferien alle bereits daheim einen Selbsttest durchführen, damit evtl. Infektionen erst gar nicht in die Schule getragen werden.

                Da die Omikron-Variante einen höheren Ansteckungsgrad aufweist als bisherige Coronaviren, ist besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Maskenpflicht, der Handhygiene und der Abstandsregeln zu legen!!! Bitte, liebe Schüler*innen, haltet euch unbedingt an diese Grundregeln. Im Klassenraum und im Schulgebäude – auch wenn keine Lehrkraft anwesend ist – MUSS die Maske getragen werden!

                Information für die Sek II:

                Eine Bitte an die Oberstufe: Die Abstandsregeln sind auch in den Aufenthaltsräumen einzuhalten! In der Mensa können die Tische leider nur von zwei Personen besetzt werden und auch im Café ist an den Tischen auf Abstand zu achten!

                Wir danken euch und Ihnen allen, die mit Selbstdisziplin und Kooperationsbereitschaft dazu beitragen werden, dass auch die Omikron-Variante uns möglichst wenig betrifft.

                Herzliche Grüße

                Hilla Jürgensmeier-Schlüter und Claudia Wilmes

            • 23.11.2021
              • Testnachweise Schülerinnen und Schüler

                Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

                ab morgen gilt 3G am Arbeitsplatz. Das haben Sie bestimmt den Medien entnommen und auch ihr werdet es mitbekommen haben.

                Wichtig zu wissen ist für Sie und euch, dass es in Bezug auf die Testnachweise keine Änderungen für Schülerinnen und Schüler gibt. Es gilt weiterhin: 

                • „Schülerinnen und Schüler benötigen nach wie vor keinen Testnachweis für Aktivitäten im Freizeitbereich. Die regelmäßigen Schultestungen erlauben es, diese Schülergruppe außerhalb der Schule „als getestet“ anzusehen. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren benötigen in allen Fällen, in denen die 2G-Regel gilt, auch keinen Nachweis über die Immunisierung.
                • Schülerinnen und Schüler, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, also 16 Jahre und älter sind, bekommen auf Nachfrage einen Nachweis über ihre schulische Testung. Mit dieser Bescheinigung können sie, wie bisher, außerhalb der Schule die Teilnahme an den Schultestungen belegen. [Hinweis für alle, die ein solches Formular benötigen: Das Formular befindet sich hier und auf der Homepage. Bitte ausgefüllt der Lehrkraft VOR der Durchführung der schulischen Testung vorlegen.]
                • Schülerinnen und Schüler können zur Erfüllung von Nachweispflichten auch weiterhin auf die kostenfreien Bürgertests zurückgreifen.“ (Schulmail des Schulministeriums vom 23. November 2021)

                Viele Grüße

                Ihre und eure


                Hilla Jürgensmeier-Schlüter und Claudia Wilmes

            • 13.09.2021
              • Neue Quarantäneregeln und Selbsttests dreimal wöchentlich

                Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

                es gibt einige neue Informationen aus dem Schulministerium. Zum Nachlesen finden Sie diese unter diesem Link. Dort können Sie auch die Informationen zum ‚Freitesten‘ aus der Quarantäne etc. finden.

                Hier das Wichtigste für Sie:

                Ab sofort wird, falls nachweislich eine Covid-Infektion bei einer Schülerin/einem Schüler auftritt, in der Regel nur noch diese/r in Quarantäne gehen. Voraussetzung dafür ist die strikte Einhaltung des Hygienekonzeptes der Schule. In Ausnahmefällen wird weiterhin eine Quarantäne für Kontaktpersonen ausgesprochen, es sei denn, diese sind geimpft bzw. genesen und ohne Symptome.

                Ab Montag, 20. September wird dreimal wöchentlich statt zweimal in der Woche ein Selbsttest in der Schule stattfinden. Die Testtage sind Montag, Mittwoch und Freitag.

                Wir wünschen allen, dass sie gesund bleiben!!!

                Herzliche Grüße

                Hilla Jürgensmeier- Schlüter und Claudia Wilmes

                 

            • 18.06.2021
              • Maskenpflicht entfällt auf dem Schulgelände, ab 21.06.

                Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schülern,

                es gibt Neues aus dem Schulministerium:

                Die niedrigen Infektionszahlen ermöglichen es, wieder besser ‚durchzuatmen‘! So besagt die Schulmail vom 17. Juni 2021:

                Ab Montag, 21. Juni, entfällt die Maskenpflicht „im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.

                Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

                Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.“

                Alle anderen Hygieneregeln gelten weiter. Mit einer Ausnahme:

                Der Mindestabstand von 1,50 m ist nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.

                Viele Grüße

                Claudia Wilmes

            • 28.05.2021
              • Informationen zum Präsenzunterricht ab 31.05.2021

                Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

                wir starten am Montag, 31. Mai 2021 wieder in den Präsenzunterricht für alle. Darüber sind wir sehr, sehr froh. Die niedrigen Ansteckungszahlen geben Hoffnung, dass ein Stück Normalität wiedergewonnen werden kann. Heute möchten wir Ihnen und euch einige Informationen zum Schulbetrieb ab dem kommenden Montag geben. Diese dienen einem Ziel: die Voraussetzungen zu schaffen, damit alle gesund bleiben und dazu beizutragen, dass weiterhin alle zur Schule gehen können.

                Herzliche Grüße

                Franz-Josef Drüppel und Claudia Wilmes

                Hier nun die entsprechenden Informationen:

                • Die Selbsttests finden weiterhin zweimal wöchentlich statt.
                • Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht fort.
                • Der Unterrichtsbeginn bleibt gestaffelt, damit die Busse nicht so überfüllt sind.
                • Die Nachmittagsbetreuung findet wieder regulär statt, die ‚Notbetreuung‘ entfällt, da sie nicht mehr nötig ist, wenn alle Schüler*innen im Unterricht sind.

                Zwei Hinweise sind uns noch sehr wichtig:

                1. Bitte gehen Sie gemeinsam die hier verlinkten Verhaltensregeln zum Infektionsschutz durch. Von ihrer Einhaltung hängen die Gesundheit aller und auch der Präsenzunterricht maßgeblich ab.
                2. Zum Sportunterricht gab es in der Vergangenheit immer wieder Fragen. Das Schulministerium hat Folgendes festgelegt:

                „Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt.

                Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.

                Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung müssen die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie prüfungsrelevante Schwimmkurse finden.

                Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.

                Die Auswahl der Lerninhalte und der Unterrichtsorganisation muss für den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann.

                Alle Regelungen zum Sportunterricht in der aktualisierten Fassung sind unter www.schulsport-nrw.de abrufbar.“ (Schulmail vom 19. Mai 2021)

            • 21.05.2021
              • Präsenzunterricht ab 31.05.2021

                Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

                heute haben wir eine gute Nachricht, die uns sehr freut: ‚Back to school‘!

                Aller Voraussicht nach werden wir ab Montag, 31. Mai in den vollen Präsenzunterricht übergehen, sodass alle Schülerinnen und Schüler wieder gemeinsam die Schule besuchen dürfen.
                Informationen zur Umsetzung folgen in der kommenden Woche.

                Vorab dies für Ihre und eure Terminplanung:
                Die schulinterne Lehrerfortbildung, die für den 2. Juni vorgesehen war, wird verschoben, damit der Präsenzunterricht kontinuierlich stattfinden kann. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.
                Erst einmal werden wir die Normalität, die sich nun einstellt, genießen!

                Herzliche Grüße

                Franz-Josef Drüppel und Claudia Wilmes
                 
            • 07.05.2021
              • Wechselunterricht ab 10.05.2021

                Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

                das Gesundheitsamt des Kreises Paderborn hat uns am gestrigen späten Nachmittag darüber informiert, dass

                … das Land NRW das Verbot der Durchführung von Präsenzunterricht im Kreis Paderborn … aufgehoben (hat). Ab Montag, 10.05.2021, ist Präsenzunterricht im Rahmen der bestehenden Regelungen des MSB wieder möglich. …

                Damit gehen unsere Schülerinnen und Schüler der JgStn. 5, 6, 7, 8, 9 und EF ab 10.5.21 wieder in den Wechselunterricht.

                Mit dem Liebfrauen-Gymnasium ist abgestimmt, dass in der kommenden Woche die Schülergruppen A am Montag, Mittwoch und am Freitag Präsenzunterricht haben. Die Schülergruppen B werden in der kommenden Woche am Dienstag und am Donnerstag in Präsenz unterrichtet. In der übernächsten Woche tauschen die Gruppen dann diese Unterrichtstage, u.s.w. Die jeweils anderen Schülergruppen werden auf Distanz unterrichtet. Es gilt der aktuelle Stundenplan in EduPage.

                Die bekannten Corona-Hygieneregeln der Schule gelten weiter und auch die beiden wöchentlichen Corona-Selbsttests führen Schülerinnen und Schüler weiter durch.

                Herzliche Grüße

                F.J. Drüppel

            • 06.05.2021
              • Immunisierungsnachweis

                Liebe Eltern, liebe Schüler/innen, 

                die Bezirksregierung Detmold weist darauf hin (s.u.), dass die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, die bereits vollständig geimpft sind oder einen entsprechenden Immuniserungsnachweis aufgrund einer überstandenen Corona-Infektion vorlegen können, entfällt. 

                Den Nachweis senden Sie bitte dem Schulbüro oder legen diesen dort vor. Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen der Bezirksregierung (s.u.) 

                 

                Informationen der Bezirksregierung Detmold

                 

                Sehr geehrte Damen und Herren, 

                ich möchte Sie aus gegebenem Anlass auf die geänderte Fassung der CoronaBetrVO sowie der CoronaSchVO hinweisen.

                Nach § 1 Absatz 2f CoronaBetrVO steht ein Immunisierungsnachweis einem negativen Testergebnis gleich.

                Die Immunisierung kann nach § 4 Absatz 5 CoronaSchVO nachgewiesen werden durch

                1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,

                2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, oder 

                3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

                 Für die Schülerinnen und Schüler, die einen der o.g. Nachweise vorlegen können, entfällt damit die Verpflichtung ein negatives Testergebnis durch einen Selbsttest in der Schule oder eine höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung nachzuweisen.

                 

                Mit freundlichen Grüßen

                Im Auftrag

                 Sven Thorben Niemann

                 Bezirksregierung Detmold

                Dezernat 48 – Schulrecht

            • 27.04.2021
              • Distanzunterricht ab 29.04.2021

                 

                Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

                da die Infektionszahlen im Kreis Paderborn den Schwellenwert von 165 pro 100 000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten haben, wechseln alle Schulen im Kreis ab Donnerstag, 29. April in den Distanzunterricht. Morgen, am Mittwoch, 28. April ist noch regulärer Wechselunterricht.

                Ausgenommen vom Distanzunterricht sind lediglich Abschlussklassen, d.h. an unserer Schule die Q1.

                Die Abiturprüfungen finden planmäßig statt.

                Es gelten im Distanzunterricht die Regeln, die auch in der Woche nach den Osterferien umgesetzt wurden.

                Bereits angesetzte Klassenarbeiten müssen verschoben werden. Da nur mindestens eine schriftliche Leistungsüberprüfung im zweiten Halbjahr vorliegen muss, ist dies aber kein Problem. Für die Zeugnisnote bedeutet dies, dass der Bereich der ‚Sonstigen Mitarbeit‘ ein größeres Gewicht bekommt. Folglich, liebe Schülerinnen und Schüler, ist es sehr sinnvoll, im Distanzunterricht ordentlich mitzuarbeiten!

                Eine Anmerkung: Sollte eine Lehrkraft erkrankt oder verhindert sein, ihren Unterricht auf Distanz zu erteilen, erscheint dies nicht auf EduPage. Das liegt an bestimmten Systemeinstellungen. Sollten Sie im Zweifel sein, warum es im Ausnahmefall über längere Zeit keine Aufgaben gibt, können Sie gern im Schulbüro nachfragen.

                Hinsichtlich der Rückkehr in den Wechselunterricht melden wir uns, sobald dazu Klarheit geschaffen wurde.

                Gemeinsam werden wir auch diese Phase des Homeschoolings bewältigen.  Selbstverständlich gibt es die übliche ‚Notbetreuung‘ für Schüler*innen aus den JgSt. 5 und 6. Anmeldungen dazu bitte über das Schulbüro.

                Haltet durch und bleibt gesund!

                Halten Sie durch und bleiben auch Sie gesund!

                Herzliche Grüße

                Franz-Josef Drüppel und Claudia Wilmes 

                 

            • 23.04.2021
              • Schulbetrieb ab 26.04.2021

                Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

                die Schulmail von gestern Abend (22.04.), die vorwiegend auf das Infektionsschutzgesetz des Bundes Bezug nimmt, enthält im Kern die folgenden für Sie und euch relevanten neuen Informationen, die ab Montag, 26. April 2021 umgesetzt werden:

                1. Der Wechselunterricht in den JgSt. 5-EF wird fortgesetzt. Sollte die Inzidenz im Kreis drei Tage lang über 165 liegen, wird wieder reiner Distanzunterricht für diese Jahrgangsstufen eingerichtet, die Q1 bleibt auch bei dieser Inzidenz im Präsenzunterricht. Die Abiturprüfungen finden in jedem Fall statt.

                 

                1. Die Schule entscheidet, ob im Differenzierungsbereich I (Latein/Französisch) und Differenzierungsbereich II (Technik, Informatik, Zeitgeschichte) die Lerngruppen wieder klassenübergreifend gebildet werden.  Die Schulleitung am Mauritius-Gymnasium hat entschieden, dass wir ab Montag diese Lerngruppen wieder klassenübergreifend unterrichten. Der Französischunterricht in der Differenzierung II am LFG wird weiterhin in getrennten Lerngruppen stattfinden. 

                 

                1. Die Anzahl der verpflichtenden schriftlichen Leistungsüberprüfungen in der Sek I im zweiten Halbjahr des aktuellen Schuljahres ist vom Schulministerium auf mindestens eine reduziert worden. Auch diese kann im Ausnahmefall nach Rücksprache mit der Schulleitung durch eine im Kernlehrplan des jeweiligen Faches vorgesehene Ersatzform substituiert werden (z.B. mdl. Prüfung in modernen Fremdsprachen, Portfolioarbeit etc.).

                 

                            Die bereits bekannten bisherigen Regelungen haben weiterhin Bestand. 


                Zusatzinformation für die Q2 (aus der Schulmail zitiert):

                 

                „Schülerinnen und Schüler, die in den kommenden Wochen ihre schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen ablegen, aber von Quarantänemaßnahmen der Gesundheitsämter betroffen werden, können grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, mit einem negativen Bürgertest an den Präsenzabschlussprüfungen teilzunehmen, ggf. in gesonderten Räumen. Dabei ist zu beachten, dass das Aussetzen der Quarantäne sich nur auf die Prüfungen bezieht. Davon ausgenommen ist der Schulweg; dieser muss nach wie vor unter besonderen Hygienevorgaben (kein ÖPNV; keine Schulhofkontakte) erfolgen. Die Entscheidung über diese Möglichkeit treffen die zuständigen Gesundheitsbehörden.“
                Bitte informiert im Quarantänefall unbedingt sofort die Schulleitung!

                 

                Interne Zusatzinformation für die Q1 und EF:

                 

                  Ab Montag stehen als Aufenthaltsräume wieder die Räume Mensa, Café, 23 und 205      zur Verfügung. 

                Wir wünschen Ihnen und euch ein schönes Wochenende!

                Herzliche Grüße

                 

                Franz-Josef Drüppel und Claudia Wilmes 

            • 16.04.2021
              • Wechselunterricht ab 19.04.2021

                Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der JgSt. 5-EF,
                ab Montag, 19. April 2021 beginnt erneut Wechselunterricht für die JgSt. 5-EF. Die Q1 und die Q2 bleiben im Präsenzunterricht.

                Alle Informationen zum Unterricht und Testverfahren finden Sie / findet ihr hier.

                Zur Erinnerung sind die aktuell geltenden Verhaltensregeln verlinkt, die unbedingt eingehalten werden müssen. Wir wünschen allen einen guten Start!

                Herzliche Grüße
                Franz-Josef Drüppel und Claudia Wilmes

            • 09.04.2021
              • (Distanz-) Unterricht nach den Osterferien

                Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

                 

                wir hoffen, Sie haben angenehme Ferien verbracht. Wir hoffen, ihr hattet in den Osterferien Spaß und konntet die Zeit genießen.

                 

                In der ersten Woche nach den Osterferien kehren wir lt. Beschluss des Schulministeriums in den JgSt. 5-EF vorübergehend zum Distanzunterricht zurück. Lediglich die Abschlussklassen (Q1 und Q2) werden die Schule besuchen. Die Organisation des Distanzunterrichts richtet sich nach dem bewährten Verfahren. Für Schüler*innen der JgSt. 5 und 6 findet eine Betreuung während der Unterrichtszeit statt. Die Anmeldung erfolgt zunächst per Mail an das Schulbüro. Das Antragsformular ist ausgefüllt nachträglich im Schulbüro abzugeben  (s. Anhang). In der EF für die Woche vom 12.-16. April angesetzte Klausuren werden ggf. zeitnah nachgeholt. Weitere Informationen folgen.

                 

                Unterricht in der Q1

                 

                Die Q1 hat ab dem 12. April vollständigen Präsenzunterricht. Bei der Raumverteilung wird darauf geachtet, dass ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Daher wird der Unterricht in einigen Kursen in zwei Räumen stattfinden. Für Freistunden stehen die bekannten Aufenthaltsräume zur Verfügung. Dringende Bitte: Nehmt besondere Rücksicht auf die Q2 und haltet euch nur in den für euch ausgewiesenen gewohnten Aufenthaltsräumen getrennt von der Q2 auf, damit diese ohne Beeinträchtigung durch Quarantäne oder Infektion ihre Prüfungen absolvieren kann.

                 

                Unterricht in der Q2

                Um die Abiturvorbereitung zu optimieren, findet in der Q2 bis zum Donnerstag, 22.4. 2021 der Unterricht ausschließlich in den Abiturkursen statt. Eine Befreiung von diesem Unterricht kann mit Blick auf den Infektionsschutz im Einzelfall auf Wunsch bei der Schulleitung durch die Eltern bzw. den volljährigen Schüler/ die Schülerin beantragt werden. Es entsteht kein Anspruch auf Distanzunterricht, Voraussetzung ist zunächst ein Befreiungs-Antrag an der Schulleitung (Formular s. Anhang ), der bis Samstag,10. April 12 Uhr digital über EduPage an Frau Finke-Böing zu schicken ist. Die Befreiung ist nur pauschal, nicht für einzelne Fächer oder Tage möglich, da die Begründung der Infektionsschutz ist. Für die Rückgabe von Klausuren und die Zulassung zum Abitur besteht Anwesenheitspflicht.

                Hinweis: Diese Zeit ist für euch als Abiturjahrgang eine besonders sensible, da eine Quarantäne, die den Prüfungszeitraum betrifft, unbedingt zu vermeiden ist. Wir bitten daher alle angehenden Abiturient*innen, die Anwesenheitszeit in der Schule in Freistunden zu minimieren. D.h. alle Bürener Q2-Schüler*innen werden dringend gebeten, sich in Freistunden nach Hause zu begeben. Fahrschüler*innen nutzen bitte nach Möglichkeit die Busse, die sie pünktlich erst zum Unterrichtsbeginn in die Schule bringen. In einem gesonderten Plan werden für die Q2 zahlreiche Aufenthaltsräume ausgewiesen, die nur unter Einhaltung der Hygienevorschriften genutzt werden dürfen. Dies sind die Räume 101, 104, 106, 107 und 210.  Es ist unser Ziel, dass die Q1 und die Q2 sich in Freistunden getrennt voneinander aufhalten.

                 

                Testpflicht:

                „[Ab] der kommenden Woche [wird es ] eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schüler*innen in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“ (Mail des Schulministeriums vom 8. April)

                Dies bedeutet, dass alle Q1 und Q2 Schüler*innen in der Schule getestet werden. Alternativ müssen sie einen Nachweis über einen negativen Schnelltest (Bürgertest), der nicht älter als 48 Stunden ist, mitbringen. Ist dieser Nachweis nicht vorhanden und wird ein Test verweigert, so ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich und der Schüler, die Schülerin muss die Schule verlassen.

                 

                Die Testtermine im Überblick:

                Jahrgangsstufe

                Zeitpunkt des Selbsttests

                Alternative

                Q1

                Montag, 12. April 3. Stunde

                Nachweis über Bürgertest von Samstag, 10. April oder Sonntag, 11. April

                 

                Donnerstag, 15. April 1. Stunde

                 

                Q2

                Montag, 12. April 1. Stunde

                Nachweis über Bürgertest von Samstag, 10. April oder Sonntag, 11. April

                 

                Mittwoch, 14. April 1. Stunde

                Nachweis über Bürgertest von Montag, 12. April oder Dienstag 13. April

                 

                Sollte ein positives Testergebnis vorliegen, werden Sie als Eltern benachrichtigt. Sie müssen Ihr Kind dann schnellstmöglich abholen bzw. den Nachhauseweg absprechen und einen Arzt aufsuchen, damit ein PCR-Test, der ein verlässlicheres Ergebnis hat, durchgeführt wird. Ein Schnelltest ergibt nur ein vorläufiges Ergebnis, das nicht absolut verlässlich ist. Erst wenn dieser PCR-Test negativ ist, darf ihr Kind die Schule wieder besuchen. Dieses negative Testergebnis muss im Schulbüro morgens vor Unterrichtsbeginn vorgelegt werden.

                 

                Wir wünschen allen einen guten Start!

                 

                Viele Grüße

                 

                Franz-Josef Drüppel und Claudia Wilmes

            • 26.03.2021
              • erste Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien

                Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

                mit Beginn der Osterferien übermitteln wir Ihnen an dieser Stelle aktuelle Informationen des Schulministeriums (MSB) zum Schulbetrieb nach den Osterferien:

                Diese Informationen signalisieren eine Weiterführung des Wechselunterrichts zunächst bis zum 23. April 2021, also für die zwei Wochen nach den Osterferien, sollte das Infektionsgeschehen dies zulassen. Die Umfrage, die wir über EduPage geschaltet haben, ergab eine Mehrheit für den tageweisen Wechsel, den wir weiterführen werden. Für die Jahrgangsstufe Q1 laufen die Planungen, die Anteile des Präsenzunterrichts zu erhöhen.

                Sichere Aussagen zum Unterricht ab dem 12. April können hier selbstverständlich nicht getroffen werden, denn die „Landesregierung wird hierzu das Infektionsgeschehen weiterhin intensiv beobachten, ebenso könnten weitere Beschlussfassungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, die für den 12. April 2021 zu erwarten sind, dann Berücksichtigung finden.“ (Schulmail des MSB vom 25. März 2021).  

                Für den Abiturjahrgang beginnt, wie bereits seit längerem feststeht, mit dem ersten Schultag nach den Osterferien der Endspurt der gezielten Abiturvorbereitung ausschließlich in den Abiturfächern im Präsenzunterricht.

                Schließlich: Um mehr Sicherheit in Schule zu gewährleisten, werden nach den Osterferien zwei Selbsttests pro Woche für alle Schüler*innen durch die Landesregierung angestrebt. 

                In eigener Sache ist noch hinzuzufügen, dass es in einzelnen Lerngruppen aus organisatorischen Gründen geringfügige Stundenplanänderungen geben wird, die wie gewohnt aus dem EduPage Plan zu entnehmen sind.

                Viele Grüße, schöne Osterferien und ein frohes Osterfest!

                Franz-Josef Drüppel und Claudia Wilmes

            • 22.03.2021
              • Corona-Selbsttests in der Schule

                Ab dem 23. März werden in allen Jahrgangsstufen Corona-Selbsttests durchgeführt.

                Alle wichtigen Informationen zum Vorgehen und die Terminen für die jeweiligen Jahrgangsstufen finden Sie / findet ihr in dem Dokument: 

                Elterninformationen Selbsttests

            • 12.03.2021
              • Wechselunterricht ab dem 15.03.2021

                Wechselunterricht ab dem 15.03.2021

                Alle Informationen zum Wechselunterricht ab dem 15.03.2021 erhaltet ihr / erhalten Sie hier.

                 

            • 05.03.2021
              • Unterricht ab dem 15.03.2021

                Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

                heute hat uns das Ministerium für Schule und Bildung NRW seine Vorgaben für den Schulunterricht ab dem 15.3.2021 mitgeteilt.

                Über den bisherigen Schulbetrieb für die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 hinaus soll es für die Jahrgangsstufen 5 – EF ab 15.3.2021 Phasen des Präsenzunterrichtes geben.

                Den vollständigen Text der entsprechenden Email finden Sie, findet ihr unter dem folgenden Link:

                https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/05032021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw 

                Wir haben heute begonnen, die Umsetzung dieser Vorgaben am Mauritius-Gymnasium zu planen und werden über die bewährten Kommunikationskanäle rechtzeitig in der nächsten Woche über die Ergebnisse dieser Planungen informieren.

                Die dazu nötigen sorgfältigen Überlegungen, die Berücksichtigung vielfältiger Bedingungen und die Koordination mit dem Liebfrauengymnasium werden einige Tage in Anspruch nehmen.

                In der nächsten Woche (8.3. – 12.3.2021) findet der Unterricht  für die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 nach dem aktuell gültigen Stundenplan statt.

                Mit freundlichen Grüßen

                C. Wilmes u. F.J. Drüppel

            • 19.02.2021
              • Präsenzunterricht für die Q1 und Q2 ab dem 22.02.2021

                Präsenzunterricht für die Q1 und Q2 ab dem 22.02.2021

                Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

                wie wir Ihnen bereits mitteilten, beginnt der Präsenzunterricht ab dem 22. Februar für die Jahrgangsstufen Q1 und Q2. Alle anderen Jahrgänge werden weiter im Distanzunterricht beschult.

                Mit der Schulleitung des Liebfrauengymnasiums wurde vereinbart, dass für die Q1 und Q2 regulärer Unterricht laut Stundenplan stattfindet.

                Große Kurse werden räumlich aufgeteilt, so dass 1,5 m Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern möglich ist. Die Aufteilung und Raumzuweisung wird von der Fachlehrkraft vorgenommen. Diese informiert ihre Schüler*innen. Die Aufteilung soll so lange aufrechterhalten werden, wie die nötigen Raumkapazitäten zur Verfügung stehen. Dieses Vorgehen ist auch im Sinne des Vorstandes unserer Schulpflegschaft.

                Sonderfall: Sport wird in der Q1 und der Q2 im wöchentlichen Wechselunterricht organisiert, d.h. wochenweise abwechselnd nimmt jeweils die Hälfte des Kurses am Sportunterricht teil. Ausnahme: Schülerinnen und Schüler mit Sport als Abiturfach nehmen in jeder Woche am Sportunterricht teil.

                Am Mauritius-Gymnasium gelten die bestehenden Hygieneregeln weiter.  Aufgrund des erhöhten Ansteckungsrisiko durch Mutationen des Coronavirus hat jede/r von euch eine besondere Pflicht, Mitmenschen zu schützen und diese Regeln konsequent einzuhalten. – Auch wenn die Freude über das Wiedersehen groß ist: HALTET ABSTAND!!! Wichtig: Hygiene-Regeln im Überblick  

                Es herrscht inzwischen großer Konsens darüber, dass das Tragen von FFP2-Masken die Ausbreitung des Corona-Virus maßgeblich hemmen kann. Solche Masken schützen sowohl die Trägerin/den Träger als auch Mitmenschen recht effektiv.

                Ein wichtige Information für den Schulalltag: Das Schülercafé bleibt vorerst geschlossen. Bitte versorgt euch selbst. 

                 

                Wir wünschen allen einen guten Start und freuen uns, euch wiederzusehen!

                 

                Herzliche Grüße

                Franz-Josef Drüppel

            • 16.02.2021
              • Infos zum Schulbetrieb ab dem 22.02.2021

                Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!

                Wie geht es mit dem Distanzunterricht weiter? - Wann ist wieder Unterricht vor Ort möglich? Diese Fragen bewegen euch und Sie schon lange Zeit. 

                Das Schulministerium hat nun festgelegt, dass ab dem 22. Februar zunächst die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 in die Schulen zurückkehren dürfen.

                Alle anderen Jahrgangsstufen werden weiterhin im Distanzunterricht beschult. Eine zeitliche Beschränkung konnte aufgrund der sich stetig entwickelnden Situation nicht festgelegt werden. 

                Für die Klassen 5 und 6 ist weiterhin eine Notbetreuung in der Schule möglich. Wenn Sie diese benötigen, melden Sie sich bitte im Sekretariat der Schule. Wenn Sie von der Regelung zu 'Kinderkrankentagen' Gebrauch machen wollen, gibt es im Sekretariat eine entsprechende  Bestätigung für Sie. 

                 Wer die Informationen des Schulministeriums im Wortlaut lesen möchte, findet sie unter

                https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/11022021-informationen-zum-schulbetrieb-nach-dem (Link bitte in den Browser einfügen, falls er nicht mit Klick funktioniert.)

                Um Rückmeldungen zum Distanzunterricht zu erhalten und uns ein Bild davon zu machen, wie das Lernen auf diese Art und Weise läuft, werden wir in dieser Woche eine Umfrage durchführen. Dazu melde ich mich dann wieder. Aus unserer Sicht, liebe Schülerinnen und Schüler, so viel vorab: Ihr macht eure Sache prima! 

                Wir wünschen euch und Ihnen: Haltet durch! Halten Sie durch! - Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, melden Sie sich bitte!

                Herzliche Grüße

                Claudia Wilmes

            • 09.01.2021
              • Ergänzende Infos zum Schulstart

                Liebe Eltern, liebe Schüler*innen!

                Wie versprochen, hier noch ergänzende Informationen zum Start in den Distanzunterricht am Montag. Wir arbeiten nach Stundenplan. Dazu ist Folgendes wichtig:

                1. Wir haben den Stundenplan für die Klassen 5-9 leicht verändert, damit möglichst viele Doppelstunden entstehen. So möchten wir es ermöglichen, dass ihr euch auf weniger Themen, dafür aber besser konzentrieren könnt. Außerdem wird so der technische Aufwand zum Lesen der Aufgaben und zum Hochladen der Ergebnisse geringer. Wenn trotzdem noch Einzelstunden im Plan stehen, liegt es daran, dass manche Fächer dreistündig unterrichtet werden oder dass es ‚Zusammenstöße‘ mit dem Plan der Oberstufe gab, der nicht veränderbar ist. Der Plan wird am Wochenende freigeschaltet und ist dann auf EduPage ersichtlich – wie immer.
                2. Im Anhang  (siehe unten) befindet sich eine übersichtliche Zusammenfassung der bereits bekannten Aufgaben von Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften, damit der Online-Unterricht reibungslos läuft. Bitte, liebe Schüler*innen, lest sie euch noch einmal gründlich durch und haltet euch daran.

                Am Montag 7.45 Uhr geht es los! Wir wünschen euch und Ihnen einen guten Start! Wie auch in der Vergangenheit werden wir gemeinsam das Beste aus der Situation machen.

                Herzliche Grüße

                Franz-Josef Drüppel und Claudia Wilmes 

                Anhang: Infos zum Distanzunterricht.pdf

            • 07.01.2021
              • Lernen auf Distanz ab Montag, 11.01.2021

                Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

                Wir wünschen Ihnen und euch ein gutes neues Jahr 2021 und hoffen, dass die Zeit der Weihnachtsferien eine angenehme war.

                Das neue Jahr beginnt nun mit einer weiteren ‚Kraftanstrengung‘ insbesondere für unsere Schüler*innen und Sie! Wir werden alle unsere Schüler*innen im Distanzunterricht optimal beschulen und sind uns sicher, dass das Lernen auf Distanz erfolgreich sein wird.  

                Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen Genaueres in den kommenden Tagen mitteilen werden. Die Informationen des Schulministeriums haben uns gerade erreicht. 

                Sie können sich aber jetzt schon darauf verlassen, dass wir am Montagmorgen (11. Januar 2021) nach Stundenplan mit dem Distanzunterricht beginnen werden. Bitte denken Sie daran, dass die Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtend ist.

                Noch ausstehende Klassenarbeiten bzw. Klausuren in den Jgst. 5-EF entfallen. Die Leistungen im ersten Halbjahr/Präsenzphase und die nun in Distanz erbrachten Leistungen werden als Bewertungsbasis für die gesicherte Notenfindung zum Halbjahresende ausreichen.

                Lediglich in der Qualifikationsphase noch ausstehende Klausuren und Prüfungen finden statt. 

                Ein Hinweis für die Eltern, die die Ausleihe eines digitalen Endgerätes bereits beantragt haben: Diese Geräte stehen im Schulbüro zur Abholung bereit.

                Sollten noch Geräte benötigt werden, finden Sie das Antragsformular auf der Homepage unter Corona-Ticker. Falls es Probleme mit der Internetverbindung daheim gibt, melden Sie sich bitte im Schulbüro.

                Alles Weitere folgt!

                Viele Grüße, viel Kraft und bleiben Sie gesund!

                Franz-Josef Drüppel und Claudia Wilmes 

            • 07.01.2021
              • Betreuungsangebot Klassen 5/6 ab dem 11.01.2021

                Liebe Eltern der Kinder in den 5. und 6. Klassen,

                wir wünschen Ihnen ein frohes neues Jahr, Gesundheit und Optimismus!

                In den letzten Teil des ersten Schulhalbjahres starten wir mit einer Schulschließung, um dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen. Genauere Informationen zum Distanzlernen etc. erhalten Sie etwas später, da wir gerade erst die entsprechende Schulmail des Ministeriums erhalten haben. Für einige von Ihnen ist es aber wichtig zu wissen, welches Betreuungsangebot es geben wird, daher vorab diese Information:

                Das Betreuungsangebot am Mauritius-Gymnasium richtet sich nach den Vorgaben des Schulministeriums.

                Wie alle anderen Schulen bieten wir ab Montag, 11. Januar 2021 ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 6 an, „die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular finden Sie am Ende der Nachricht). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.

                Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.“ (Zitat aus der Schulmail des Schulministeriums von heute Morgen.) 

                Das Schulministerium weist auch darauf hin, dass „[a]lle Eltern aufgerufen [sind], ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.“

                In diesem Sinne bitten wir Sie zu entscheiden, ob das Betreuungsangebot für Ihr Kind notwendig ist.

                Wir planen derzeit dieses Betreuungsangebot und werden vorrangig Betreuungskräfte und keine Lehrkräfte einsetzen, damit letztere die Möglichkeit haben, Distanzunterricht zu leisten. Zur genaueren Organisation haben wir noch keine gesicherten Informationen. Wir werden in jedem Fall so planen, dass Abstandhalten gesichert ist, und wir gehen auch davon aus, dass Maskenpflicht gelten wird. Darüber hinaus können wir aktuell nicht zusichern, dass getrennte Gruppen gebildet werden. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass diese konkreten Informationen folgen müssen.

                Bitte melden Sie Ihr Kind, falls Sie das Betreuungsangebot ab Montag, 11. Januar 2021, wahrnehmen werden, bis Freitag, 8. Januar 2021 14 Uhr im Schulbüro telefonisch oder per E-Mail an.

                Nachmeldungen sind möglich, müssen aber spätestens zwei Tage vor Beginn der Betreuungsbedarfs bis 11 Uhr im Schulbüro eingehen. Das ausgefüllte Formular muss dann von Ihrem Kind im Schulbüro am ersten Betreuungstag abgegeben werden.

                Alles Weitere folgt im Laufe der kommenden Tage!

                Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

                Claudia Wilmes 

                Formular: Anmeldung zur Betreuung bis zum 31. Januar 2021.pdf